Viele Erbfälle sind sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung des Nachlasses wie auch bei der eines Tages erfolgenden Nachlassabwicklung von Herausforderungen geprägt. Besonders gravierend sind jedoch Erbfälle mit Auslandsbezug. Denn hier sind verschiedene Rechtsordnungen zu berücksichtigen, was ohne eine umfassende rechtliche Beratung für Komplikationen sorgen kann.
Verschiedene Rechtssysteme erfordern Spezialisten
Wenn sich Vermögenswerte im Ausland befinden, kann dies ebenso zu Schwierigkeiten führen wie ein Wohnsitz des Erblassers im Ausland mit Vermögenswerten im Inland. Erstreckt sich der Erbfall über mehr als einen Staat, kommen jeweils eigene Gesetze in unterschiedlichen rechtlichen Rahmen zum Tragen. Beide müssen in ihrem Zusammenwirken gekannt und aufeinander abgestimmt werden, damit ein Erbfall über Landesgrenzen hinweg sachgerecht abgewickelt werden kann. Oft scheint es dann in gut Wahl zu sein, neben dem Notar noch Experten für das jeweilige ausländische Recht heranzuziehen und dies nicht nur in zivil-, sondern auch in steuerrechtlicher Hinsicht. Dies würde also die Einschaltung eines Steuerberaters des jeweiligen anderen Landes bedeuten.
Rechtzeitig fachkundige Vorsorge treffen
Wenn ein Erblasser sein Erbe und seine Nachfolge vor unvorhergesehenen Auswirkungen der Landesgesetzgebung an seinem Aufenthaltsort schützen möchte, sollten rechtzeitig die deutschen Gesetze mit denen dieses Landes bei der Nachlassgestaltung abgeglichen werden. Das Testament oder der Erbvertrag mit Auslandsbezug lässt sich in vielen Fällen nur mit notarieller Beratung wirklich rechtssicher abfassen. Es kann beispielsweise sinnvoll sein, dabei eine Rechtswahl zu treffen. Diese Maßnahme verhindert, dass Vermögenswerte unter die Folgen einer fremden Rechtsordnung geraten – erschwerende Auswirkungen, die sich übrigens auch auf Vermögenswerten in Deutschland erstreckenden könnten.
Wenn Auslandserbfälle abgewickelt werden sollen
Zu den rechtlichen Fragen, die sich nach dem Tod einer Person im Ausland für die Hinterbliebenen stellen, gehören etwa: Soll die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden? Wie ist der Nachlass für die Miterben geregelt? Welche letztwilligen Anordnungen sind zu erfüllen? Auch die Abwicklung eines Nachlasses, bei dem Erblasser oder Vermögenswerte im Ausland verortet sind, kann durch Einbeziehung von Notaren als Rechtsberatern erleichtert werden. Ein typischer Fall wäre zum Beispiel die Erbringung eines Nachweises über die Erbenstellung im Ausland. Notare regeln dies unkompliziert, indem ein Europäisches
Nachlasszeugnis beantragt wird. Und auch für weitere Problemstellungen rund um den Erbfall mit Auslandsbezug sind wir Notare Ihre kompetenten Ansprechpartner.
Die Nachfolgeregelung im Familienunternehmen – rechtzeitige Vorkehrungen sichern den reibungslosen Fortbestand
Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Von den 3,7 Mio. deutschen Firmen sind sehr viele inhabergeführte Familienunternehmen. Hier kommt es auf die Weitergabe von Unternehmenswerten innerhalb der Familie auf die nächste Generation an – und doch ist gerade die Nachfolgeschaft ein Thema, dem sich viele Firmeninhaber ungern oder zu spät stellen. Wenn aber rechtzeitig Vorkehrungen für den Generationenwechsel getroffen werden, kann dieser oftmals heikle Schritt bereits im Vorfeld entschärft werden. Bei diesem für das Unternehmen existenziellen Prozess sind wir Notare Ihnen gerne behilflich.
Nachfolgeplanung statt negativer Konsequenzen
Wie Umfragen belegen, hat unter den Unternehmen im fortgeschrittenen Alter nur ein Drittel die Zeit und das Interesse, sie um familiäre Nachfolgeregelungen zu kümmern. Dies kann für die anderen Familienfirmen fatale Folgen haben. Wenn dem operativen Geschäft die volle Aufmerksamkeit gehört, könnten sich eines Tages problematische Erbschaftsauseinandersetzungen entspinnen – dann nämlich, wenn mehrere Mitglieder der Familie das Unternehmen gemeinschaftlich erben. Es passiert gar nicht so selten, dass infolge der sich daraus ergebenden Streitigkeiten ein Unternehmen zerbricht. Wenn Inhaber jedoch frühzeitig und bei Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte die Weichen stellen, lassen solche Debakel meist verhindern.
Die Vorteile einer lebzeitigen Übertragung
Denn Unternehmen steht für die Nachfolgeregelung ein umfassendes Rechtsinstrumentarium zur Verfügung. Die Rechtsform gibt den Rahmen dieser Möglichkeiten vor. Daher sind in einem ersten Schritt die Gesetzesvorlagen und etwaige Gesellschaftsverträge zu prüfen. Für eine GmbH etwa gelten bestimmte Regelungen, die auf andere Gesellschaftsformen nicht anwendbar sind. Auch ist eine Übergabe des Unternehmens keineswegs auf den Todesfall beschränkt – und dies auch nicht immer anzuraten. Denn mit einer Übertragung zu Lebzeiten können betagte Unternehmer den ohnehin einmal fälligen Generationenwechsel geordnet und über einen angemessenen Zeitraum sowie mit voller Entscheidungsgewalt einleiten. Dieser Weg ist oftmals dem des augenblicklichen Inhaberwechsels vorzuziehen. Dann liegt die Unternehmensführung im operativen Geschäft wie bei einem Lotsen noch eine Weile in den Händen des Firmenpatriarchen. Aber auch für den augenblicklichen Wechsel kann es triftige Gründe geben.
Zur rechtlichen Seite kommen individuelle Ziele
Es sind Fragen zu klären, was einer gewissen Vorlaufzeit bedarf. Zum Beispiel muss erörtert werden, ob der Nachfolger eine finanzielle Gegenleistung erbringen muss und in welcher Form diese stattfinden soll. Im Idealfall kann der scheidende Unternehmer seiner Familie die angestrebte Nachfolgelösung auseinandersetzen und mit dieser nachvollziehbar abstimmen – und zwar zu Lebzeiten als der sicher besten Option für die Zukunft des Unternehmens. Das Gegenteil wäre der Fall, wenn erst nach dem Ableben im Familienkreis bekannt würde, dass nur ein Kind zur Nachfolge auserkoren wurde. Daraus resultieren leider viele Auseinandersetzungen in Unternehmerfamilien. Wir Notare wissen: Für die gelungene Nachfolgeregelung gibt es kein Patentrezept. Diese Thematik ist nicht nur wegen ihrer wirtschaftlichen Belange sehr komplex. Gerade das Zusammenkommen individueller Vorstellungen und Ziele machen Nachfolgeplanungen zu einem Projekt, das Fingerspitzengefühl und Zeit erfordert. Als ausgewiesene Experten für das Erb- und Schenkungsrecht stehen wir ihnen dabei auch in unternehmensrechtlicher Hinsicht mit unseren Kenntnissen und unserer Erfahrung zur Seite.