1. Juli 2024 | Familie

Die Nachfolgeregelung im Familienunternehmen – rechtzeitige Vorkehrungen sichern den reibungslosen Fortbestand

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Von den 3,7 Mio. deutschen Firmen sind sehr viele inhabergeführte Familienunternehmen. Hier kommt es auf die Weitergabe von Unternehmenswerten innerhalb der Familie auf die nächste Generation an – und doch ist gerade die Nachfolgeschaft ein Thema, dem sich viele Firmeninhaber ungern oder zu spät stellen. Wenn aber rechtzeitig Vorkehrungen für den Generationenwechsel getroffen werden, kann dieser oftmals heikle Schritt bereits im Vorfeld entschärft werden. Bei diesem für das Unternehmen existenziellen Prozess sind wir Notare Ihnen gerne behilflich.

Nachfolgeplanung statt negativer Konsequenzen

Wie Umfragen belegen, hat unter den Unternehmen im fortgeschrittenen Alter nur ein Drittel die Zeit und das Interesse, sie um familiäre Nachfolgeregelungen zu kümmern. Dies kann für die anderen Familienfirmen fatale Folgen haben. Wenn dem operativen Geschäft die volle Aufmerksamkeit gehört, könnten sich eines Tages problematische Erbschaftsauseinandersetzungen entspinnen – dann nämlich, wenn mehrere Mitglieder der Familie das Unternehmen gemeinschaftlich erben. Es passiert gar nicht so selten, dass infolge der sich daraus ergebenden  Streitigkeiten ein Unternehmen zerbricht. Wenn Inhaber jedoch frühzeitig und bei Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte die Weichen stellen, lassen solche Debakel meist verhindern.

Die Vorteile einer lebzeitigen Übertragung

Denn Unternehmen steht für die Nachfolgeregelung ein umfassendes Rechtsinstrumentarium zur Verfügung. Die Rechtsform gibt den Rahmen dieser Möglichkeiten vor. Daher sind in einem ersten Schritt die Gesetzesvorlagen und etwaige Gesellschaftsverträge zu prüfen. Für eine GmbH etwa gelten bestimmte Regelungen, die auf andere Gesellschaftsformen nicht anwendbar sind. Auch ist eine Übergabe des Unternehmens keineswegs auf den Todesfall beschränkt – und dies auch nicht immer anzuraten. Denn mit einer Übertragung zu Lebzeiten können betagte Unternehmer den ohnehin einmal fälligen Generationenwechsel geordnet und über einen angemessenen Zeitraum sowie mit voller Entscheidungsgewalt einleiten. Dieser Weg ist oftmals dem des augenblicklichen Inhaberwechsels vorzuziehen. Dann liegt die Unternehmensführung im operativen Geschäft wie bei einem Lotsen noch eine Weile in den Händen des Firmenpatriarchen. Aber auch für den augenblicklichen Wechsel kann es triftige Gründe geben.

Zur rechtlichen Seite kommen individuelle Ziele

Es sind Fragen zu klären, was einer gewissen Vorlaufzeit bedarf. Zum Beispiel muss erörtert werden, ob der Nachfolger eine finanzielle Gegenleistung erbringen muss und in welcher Form diese stattfinden soll. Im Idealfall kann der scheidende Unternehmer seiner Familie die angestrebte Nachfolgelösung auseinandersetzen und mit dieser nachvollziehbar abstimmen – und zwar zu Lebzeiten als der sicher besten Option für die Zukunft des Unternehmens. Das Gegenteil wäre der Fall, wenn erst nach dem Ableben im Familienkreis bekannt würde, dass nur ein Kind zur Nachfolge auserkoren wurde. Daraus resultieren leider viele Auseinandersetzungen in Unternehmerfamilien. Wir Notare wissen: Für die gelungene Nachfolgeregelung gibt es kein Patentrezept. Diese Thematik ist nicht nur wegen ihrer wirtschaftlichen Belange sehr komplex. Gerade das Zusammenkommen individueller Vorstellungen und Ziele machen Nachfolgeplanungen zu einem Projekt, das Fingerspitzengefühl und Zeit erfordert. Als ausgewiesene Experten für das Erb- und Schenkungsrecht stehen wir ihnen dabei auch in unternehmensrechtlicher Hinsicht mit unseren Kenntnissen und unserer Erfahrung zur Seite.