Die Begründung einer Lebensgemeinschaft ist für viele die wichtigste Entscheidung ihres Lebens. Das Gesetz bietet für den gemeinsamen Weg in erster Linie die Ehe an. Daneben wünschen sich immer mehr Paare eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Wie Sie sich auch entscheiden – immer wird das Zusammenleben Fragen aufwerfen, die am besten vorausschauend beantwortet werden sollten:
Die Antworten hängen davon ab, ob beide Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben.
Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig eine passende Regelung zu wählen. Dazu bedarf es einer genauen Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare vermitteln Ihnen als unparteiische Berater diese einschlägigen Kenntnisse und können Ihnen einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Dadurch verhelfen wir Ihnen zu einem maßgeschneiderten „rechtlichen Kleid“ für Ihre persönliche Lebenssituation. Wir sind ebenso die richtigen Ansprechpartner, wenn es um das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern geht, bis hin zum Thema Adoption.