Fachgebiete

Familienrecht

Ehe, Partnerschaft & Familie:
Rechtliche Absicherung für ein
harmonisches Zusammenleben

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft ist für viele die wichtigste Entscheidung ihres Lebens. Das Gesetz bietet für den gemeinsamen Weg in erster Linie die Ehe an. Daneben wünschen sich immer mehr Paare eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Wie Sie sich auch entscheiden – immer wird das Zusammenleben Fragen aufwerfen, die am besten vorausschauend beantwortet werden sollten:

Die Antworten hängen davon ab, ob beide Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. 

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z. B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?

Der Vertrag für ein ungetrübtes Zusammenleben

Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig eine passende Regelung zu wählen. Dazu bedarf es einer genauen Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare vermitteln Ihnen als unparteiische Berater diese einschlägigen Kenntnisse und können Ihnen einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Dadurch verhelfen wir Ihnen zu einem maßgeschneiderten „rechtlichen Kleid“ für Ihre persönliche Lebenssituation. Wir sind ebenso die richtigen Ansprechpartner, wenn es um das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern geht, bis hin zum Thema Adoption.

Zapf & Flache

Wissenswertes