Zapf & Flache

Schlichtung

Notarielle Schlichtung, Streitvermeidung & Mediation:
Sich ohne Prozess einig werden

Viele Konfliktsituationen lassen sich durch die Einschaltung eines Notars entschärfen oder sogar ganz lösen. Etwa bei Scheidungsvereinbarungen, Erbauseinandersetzungen oder der notariellen Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterstützen wir Sie als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der Rechtspflege.

Wir stehen Ihnen in unserer betreuenden und beratenen Funktion zur Seite, wenn es gilt, Streitpotenzial gar nicht erst zur Entfaltung kommen zu lassen oder bereits schwelenden Streit mit der Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Und sollte dies nicht möglich sein, können wir Notare einen Streit als unparteiischer Schiedsrichter entscheiden.

Bei Vertragsabschluss Streitursachen ausräumen

Durch Hinzuziehung eines Notars lassen sich langwierige, emotional belastende und kostenintensive Streitigkeiten vor Gericht vermeiden. Mit Notaren als professionellen Beratern kommen zudem Streitigkeiten bei Vertragsabschlüssen oft gar nicht erst auf. Hier wirken wir von vornherein streitvermeidend bei der Beratung, der Erstellung von Entwürfen, beim eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) und der Abwicklung (Vollzug) mit.

Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Anders als ein Rechtsanwalt sind wir dabei den Interessen beider Parteien verpflichtet. Aufgrund unserer gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Betreuer achten wir so auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien.

Die Vorteile einer notariellen Schlichtung:

  • Es gibt keine Gewinner oder Verlierer. Eine Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren, denn die Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. 
  • Sie gewinnen Zeit für Verhandlungen. Mit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung unterbrochen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden – wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen vor einem Notar sind in der Regel schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Durch Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann. Von dieser Möglichkeit haben als erste Bayern und Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.

Unparteiische Mediation hilft beiden Seiten

Auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren anberaumt werden – eine sogenannte Mediation. In jedem Fall hilft der Notar unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmert sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.

Gut zu wissen: Die Bundesnotarkammer hat einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines Schlichtungsverfahrens beschlossen. Diese Güteordnung kann hier abgerufen werden.

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